Selay

Selda Aydin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur rechtlichen Sicherheit zwischen dem Klienten und Frau Selda Aydin. Sie gelten für das Angebot in der Praxis und die Beratungen am Telefon. Frau Aydin setzt die geistig, energetischen Heilsitzungen und die psychologische Beratung ausschließlich außerhalb der medizinischen Heilkunde ein, hält sich an die Richtlinien des DGH und den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht am 02.03.2004 (AZ:1 BvR 784/03 ) .  Frau Aydin weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Tätigkeit nicht die Dienste eines Arztes, psychologischen Psychotherapeuten oder eines Heilpraktikers ersetzen. Sie gibt keine Heilversprechen und stellt auch keine Diagnosen.

Sollten Sie sich zur Zeit wegen eines Leidens in Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten befinden, unterbrechen sie diese bitte nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Behandler.

Eine Anmeldung ( per e-Mail ) für einen Beratungs-/ Sitzungs- Termin, dem grundsätzlich ein Erstgespräch vorausgeht, gilt als verbindlich und wird mit einer Einverständnisserklärung der AGB`s festgelegt. Nicht eingehaltene Termine, die nicht bis zu 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit 50% des jeweiligen Honorars berechnet.

Den Abstand zwischen den Sitzungen bestimmt der Klient selbst.

 

Honorar:

Eine Beratung am Telefon wird mit 1,99 Euro pro Minute berechnet. Informationen zu Preisen der Ausbildungsseminare entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten der HP. Das Honorar ist grundsätzlich direkt nach den Beratungen/Sitzungen zu entrichten,  bzw. direkt nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Frau Aydin ist Kleinunternehmer i.S. § 19 USTG und stellt daher  Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus.

Den Datenschutz betreffend, werden alle Klientendaten und ggf. in den Sitzungen erstellte Mitschriften vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen betreffen die Übermittlung von Kundendaten an ein Inkassounternehmen, bei Ausfall einer Forderung, z.B. bei Nichtzahlung des Honorars. Sämtliche durch die Praxis zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (Digital, schriftlich, Audio oder Video ) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht von Selda Aydin. Ebenso sämtliche Seiten und Innhalte der Homepage

www.selay.de .

Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe - egal welcher Art - erfordert die schriftliche Einverständnisserklärung von Selda Aydin und kann andernfalls Strafrechtlich verfolgt werden.

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Freising.

 

Geistiges Heilen

Rechtliches / Rechtslage
für Heiler in Deutschland

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen, und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

Der Heiler ist dafür verantwortlich,

dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

Aus diesem Grund, verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.

Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem

Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.

Dasselbe gilt, wenn Heiler Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen,

wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.

Nach geltendem Recht erlaubt ist, die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder

Heilpraktiker oder vom Klienten stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische
Verantwortung überträgt.

 

Quelle: Auszugsweise
Die Seite des Dachverbandes für Gesitiges Heilen DGH-eV
www.dgh-ev.de

 


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